Themen und Aktivitäten im Sachbereich Menschenrechte
Menschenrechte in der Politik
Die einzelnen, im internationalen wie nationalen Recht kodifizierten Menschenrechte müssen gegenüber der Politik stets in Erinnerung gerufen werden, um in der Konkurrenz mit anderen Ansprüchen Berücksichtigung zu finden. Justitia et Pax pflegt deshalb enge Beziehungen zu den politisch Verantwortlichen in Parlament und Regierung, sowohl bilateral als auch vernetzt im FORUM MENSCHENRECHTE, einem Zusammenschluss von derzeit 51 menschenrechtspolitisch engagierten Nichtregierungsorganisationen.
Justitia et Pax übernimmt außerdem gegenüber der innerkirchlichen Öffentlichkeit und den in der Kommission vertretenen Organisationen eine Vermittlungsaufgabe - die Sensibilität für menschenrechtliche Fragen und methodische Arbeit sollen gefördert werden.
Gegenwärtig befasst sich Justitia et Pax in einer Arbeitsgruppe mit dem Verhältnis von „Menschenwürde und Menschenrechten“. Dabei sind zwei Projektphasen avisiert, die unterschiedliche Dimensionen des Themas ausleuchten und die internationale Vernetzung der Deutschen Kommission fruchtbar machen sollen. Die erste Projektphase beschäftigt sich mit der Idee der Menschenwürde als der normativen Grundlage der Menschenrechte. In der zweiten Phase geht es um ein Gespräch mit afrikanischen Partnern, das dazu dient, tatsächliche oder vermeintliche menschenrechtspolitische Differenzen zwischen Europa und Afrika zu erörtern und Konsens- wie Kooperationschancen zu sondieren. Gerade der Bezug auf die Menschenwürde kann aus scheinbaren Aporien einer europäisch-afrikanischen Verständigung über Menschenrechte herausführen.
Der Rückbezug auf die Menschenwürde ist im Menschenrechtsdiskurs allgemein üblich. Dies gilt gleichermaßen für die völkerrechtliche, die europarechtliche und die verfassungsrechtliche Ebene des Menschenrechtsschutzes. Bei näherem Hinsehen zeigt sich indessen vielfach Unsicherheit im Umgang mit dem Begriff der Menschenwürde. Innerhalb der Rechtswissenschaft, der Philosophie, der Theologie und anderer Disziplinen besteht eine Vielfalt von Deutungen, die sich teilweise wechselseitig ergänzen mögen, teilweise aber auch nicht miteinander vereinbar sind. Auch das Verhältnis zwischen Menschenwürde und Menschenrechten ist kontroversen Deutungen ausgesetzt. Während die einen den in der Menschenwürde begründeten Achtungsanspruch als Basis des gesamten Menschenrechtsansatzes verstehen, tendieren andere dazu, die Menschenwürde als ein menschenrechtliches Schutzgut mehr oder weniger gleichrangig neben andere menschenrechtliche Schutzgüter zu stellen.
Das Ziel in Projektphase I besteht in der erneuten Klärung sowohl des Gehalts der Menschenwürde als auch der Beziehung zwischen Menschenwürde und Menschenrechten. Dies soll in kritischer Auseinandersetzung insbesondere mit den neueren „restriktiven“ Deutungen der Menschenwürde (in Rechtswissenschaft und Philosophie) geschehen. Ausgangspunkt ist eine Vergewisserung des christlichen Verständnisses der Menschenwürde, gegründet in der Gottesebenbildlichkeit jedes Menschen, das zugleich in die säkulare Sprache des Rechts hinein „übersetzbar“ bleiben soll. Umgekehrt können aber auch von einem modernen, menschenrechtlich geprägten säkularen Diskurs über Menschenwürde Impulse auf die christliche Theologie ausgehen, denen es nachzuspüren gilt.
Der universale Geltungsanspruch der Menschenrechte kann eine praktische Solidarität stiften, die kulturelle Grenzen überschreitet, ohne diese einfach aufzulösen. Dieser Geltungsanspruch soll im Mittelpunkt der zweiten Projektphase stehen. Seine institutionelle Gestalt hat der Anspruch in völkerrechtlich verbindlichen Konventionen gefunden, die von Staaten aus allen Regionen der Welt (wenn auch nicht immer vorbehaltlos) ratifiziert worden sind. Es mehren sich indessen die Anzeichen dafür, dass zwischen Europa und Afrika menschenrechtliche Konsenschancen derzeit zu schwinden drohen. In der Intention, bestehende menschenrechtspolitische Differenzen zwischen europäischen und afrikanischen Staaten ernst zu nehmen und zugleich essentialistische Zuschreibungen zu vermeiden, soll ein Blick auf wirkungsgeschichtlich relevante Unrechtserfahrungen ermöglichen, ein gemeinsames Verständnis der Menschenrechte zu entwickeln. Er erlaubt zugleich aber auch die Thematisierung historischer und politischer Differenzen, zum Beispiel unterschiedlicher Prioritätensetzungen zwischen europäischen und afrikanischen Staaten.
Das Ziel eines weiteren Arbeitsschwerpunkts zu Religionen und Religionsfreiheit besteht darin, die systematische Bedeutung der Religionsfreiheit als eines zentralen Menschenrechts zu reflektieren, um von dorther fundiert Stellung zu aktuellen politischen Fragen zu beziehen und auf Risiken für die Religionsfreiheit hinweisen zu können. Auch wenn von eigentlichen „Verletzungen“ dieses Menschenrechts in Deutschland kaum die Rede sein kann, lassen sich doch Entwicklungen beobachten, die unter Gesichtspunkten der Religionsfreiheit nicht unproblematisch sind.
Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe finden Sie unter Portrait „Projekt- und Arbeitsgruppen“.