Der Schutz von Hausangestell-ten und Wanderarbeitern ist defizitär

Bonn, Trier, 05.10.2018

„Fünf Jahre nach der Ratifizierung der Konvention 189 der Internationalen Arbeitsorganisation ‚Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte‘ diskutieren wir zwar immer dringlicher die Probleme um die Pflegearbeit, aber die Situation von Hausangestellten, die rund um die Uhr in der sog. 24- Stunden Pflege tätig sind, wird zu wenig beleuchtet,“ so äußerte sich der Vorsitzende der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Bischof Dr. Stephan Ackermann zum Welttag der Menschenwürdigen Arbeit.

Der erste Rechenschaftsbericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation wurde von ihrem zuständigen Expertengremium, dem CEACR kritisch geprüft und bewertet. In einem gemeinsamen Brief sowohl an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter-strichen die Deutsche Kommission Justitia et Pax, das Nell-Breuning Institut, Caritas Deutschland, der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt, die KAB, die CAJ und der Weltgebetstag der Frauen die Bedeutung der Beobachtungen des CEACR und betonen: „Aus unserer Sicht sind diese kritischen Nachfragen des CEACR ein wichtiger Anstoß, die arbeitsrechtlichen Probleme der sog. 24-Stunden-Pflege anzugehen und die Lebenssituation der Live Ins zu verbessern.“

In diesem Zusammenhang weist Bischof Ackermann darauf hin, dass nach wie vor viele Hausangestellte schwarzarbeiten und nicht sozial abgesichert sind. Er begrüßt daher, dass CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, für einige Gruppen Erwerbstätiger Zuschüsse für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen einzuführen, damit diese in reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verwandelt werden.

Hausangestellte in Deutschland sind zu einem großen Teil zugewanderte Arbeitskräfte. So muss sich das Augenmerk auch auf die Situation von Wanderarbeitern in Deutschland allgemein richten. „Der Schutz von Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern vor Ausbeutung und unwürdigen Le-bens- und Wohnbedingungen ist defizitär“, führt Ackermann weiter aus. „Der Koalitionsvertrag verspricht Verbesserung der Ausstattung des Zolls, der für die Arbeitsinspektion zuständig ist. So begrüßenswert diese Reform des Zolls ist, so klar ist auch, dass dies nicht ausreicht, um den Schutz der Wanderarbeiter vor Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen zu gewährleisten.“

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