Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf ist das zentrale internationale Gremium zur Bearbeitung menschenrechtlicher Probleme. Der Menschenrechtsrat in seiner jetzigen Gestalt ist eine relativ junge Organisation, hervorgegangen aus einem Reformprozess der Jahre 2006/07. Er ersetzt die vormalige Menschenrechtskommission und soll durch größere sachliche Effektivität politische Blockbildung zum Schutz der Menschenrechte überwinden. Neben der Ausarbeitung neuer Menschenrechtsinstrumente hat der Menschenrechtsrat die Aufgabe, die Lage der Menschenrechte weltweit zu beobachten und mit Resolutionen oder der Berufung von Sonderberichterstattern auf länder- und themenspezifische Menschenrechtsproblematiken aufmerksam zu machen. Der Menschenrechtsrat setzt sich aus 47 Mitgliedern (Staaten) zusammen.
Justitia et Pax beobachtet und kommentiert die Arbeit des Rates zu den Themenbereichen Religions- und Glaubensfreiheit, Menschenrechte und Traditionelle Werte sowie Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Partnerorganisationen im Periodischen Staatenüberprüfungsverfahren UPR und – im Verbund des Forum Menschenrechte – begleiten und kommentieren wir die Berichte der Bundesrepublik Deutschland an den Menschenrechtsrat.
Thesen der Arbeitsgruppe „Menschenwürde und Menschenrechte“ zu Menschenrechten und Traditionellen Werten
Website des UN Sonderberichterstatters für Religion- und Glaubensfreiheit
Daniel Legutke, Religionsfreiheit versus Meinungsfreiheit. Zu einer aktuellen Debatte im UN-Menschenrechtsrat, in: Herder Korrespondenz 67 (2013), Nr. 10.,511-514.
Daniel Legutke, Zwischen islamischen Werten und allgemeinen Menschenrechten. Zur Rolle der Organisation für islamische Zusammenarbeit im UN Menschenrechtsrat, in :Amos international. Internationale Zeitschrift für christliche Sozialethik 7(2013)., S. 25-28