Der Begriff Menschenwürde findet sich in zentralen Dokumenten des internationalen Menschenrechtsschutzes wie der Allgemeinen Erklärung des Menschenrechte, im Sozial- und im Zivilpakt der Vereinten Nationen, in Erklärungen des europäischen Menschenrechtsschutzes wie in der Charta der Grundrechte der EU und, für Deutschland von besonderer Relevanz, in Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Menschenwürde wird in diesen Dokumenten als Grundlage des Einsatzes für die Menschenrechte anerkannt – dennoch bleibt vielfach offen, was genau damit gemeint ist. Nicht nur in rechtswissenschaftlichen und philosophischen Fachkreisen, sondern auch in der allgemeinen öffentlichen Debatte gibt es Unsicherheiten und grundlegende Anfragen des Umgangs mit der Menschenwürde.
Der Kirche versteht sie sich als Anwältin der unbedingt zu respektierenden Würde jedes Menschen. Die Deutsche Kommission Justitia et Pax hat daher im Jahr 2009 eine international besetzte Arbeitsgruppe „Menschenwürde und Menschenrechte“ eingerichtet, die sich mit Klärungen aus kirchlicher Perspektive in die Debatte einbringen soll.
Weiterführende Publikationen:
Menschenwürde. Impulse zum Geltungsanspruch der Menschenrechte
Human Dignity and Human Rights
Konferenzbericht "Defending Human Dignity and Human Rights. A Challenge for International Cooperation"