Das Recht auf angemessene und ausreichende Nahrung, wie es im Sozialpakt über die wirtschaftlich sozialen und kulturellen Rechte von 1966 unter Artikel 11 beschrieben wird, kann im Kontext Entwicklungspolitik und –zusammenarbeit einen menschenrechtlichen Ansatz verankern, der im Sinne der Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen für alle und Armutsbekämpfung eine grundlegende Qualifizierung bedeutet. Für Justitia et Pax ist dieses Recht Ausgangspunkt der Arbeit an den Fragen der Ernährungssicherheit, Energieversorgung, Marktgerechtigkeit und nachhaltigen Lebens. Das Recht auf Nahrung ermöglicht den Brückenschlag zwischen bäuerlichen Strukturen und Konsummustern in Nord und Süd. Die Konzepte von „ländlicher Entwicklung“ im Süden und „multifunktionaler Landwirtschaft“ bzw. „nachhaltigen Konsums“ im Norden sind kompatibel, wenn beide eine einseitige Exportorientierung überwinden, lokale und regionale Bezüge wieder stärker herausstellen und so auch den ökologischen und beschäftigungsfördernden Erfordernissen Rechnung tragen.
Eine Grundlage der Diskussion ist das gemeinsame Positionspapier aus dem Jahr 2005 von Justitia et Pax, der Katholischen Landvolkbewegung und der Katholischen Landjugendbewegung. Einen weiteren Schritt in diese Richtung beschreibt die Dokumentation „Ernährungssicherheit und Energieversorgung" zwischen Eigeninteresse und globaler Gerechtigkeit, die die Ergebnisse einer internationalen Expertenkonferenz im Anschluss an eine Exposure- und Dialogprogramm in Uganda und Sambia, das im März/April 2009 stattfand, vorstellt.
Publikation „Agrarhandel als Testfall für gerechte Welthandelbedingungen"
Publikation „Ernährungssicherung und Energieversorgung zwischen Eigeninteressen und globaler Gerechtigkeit"
Publikation „Food Security and Energy Supply between Self-Interest and Global Justice"