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Themen und Aktivitäten im Sachbereich Menschenrechte

Menschenrechte in der Politik

Die einzelnen, im internationalen wie nationalen Recht kodifizierten Menschenrechte müssen gegenüber der Politik stets in Erinnerung gerufen werden, um in der Konkurrenz mit anderen Ansprüchen Berücksichtigung zu finden. Justitia et Pax pflegt deshalb enge Beziehungen zu den politisch Verantwortlichen in Parlament und Regierung, sowohl bilateral als auch vernetzt im FORUM MENSCHENRECHTE, einem Zusammenschluss von derzeit 51 menschenrechtspolitisch engagierten Nichtregierungsorganisationen.

Justitia et Pax übernimmt außerdem gegenüber der innerkirchlichen Öffentlichkeit und den in der Kommission vertretenen Organisationen eine Vermittlungsaufgabe - die Sensibilität für menschenrechtliche Fragen und methodische Arbeit sollen gefördert werden.

Gegenwärtig befasst sich Justitia et Pax in einer Arbeitsgruppe mit dem Verhältnis von „Menschenrechten und kulturellen Traditionen: Testfall Recht auf Gesundheit“. Dabei sind zwei Projektphasen avisiert, die unterschiedliche Dimensionen des Themas ausleuchten und die internationale Vernetzung der Deutschen Kommission fruchtbar machen sollen. Die erste Projektphase schließt an das Arbeitsvorhaben der vergangenen Arbeitsperiode zu Fragen von Menschenwürde und Menschenrechten an, dass sich mit der Idee der Menschenwürde als der normativen Grundlage der Menschenrechte befasst hat. Diese Frage steht weiter im Hintergrund, wenn sie nun auf konkrete Fragen zugespitzt wird, die sich aus der immer notwendigen Einbettung und Realisierung der Menschenrechte in bestimmten kulturellen settings ergeben. Es ist zu prüfen, wie Menschenrechte auch als lebendiger Ausdruck eigener kultureller Traditionen und Überlieferungen erkannt und anerkannt werden – ohne aber exklusiv und vollständig aus ihnen ableitbar zu sein. Mit diesem Ziel arbeiten auch unsere Partner an einer stärkeren Rückbindung von Menschenrechten an traditionelle Werte und Überzeugungen. Das kann in besonderer Weise hilfreich sein in traditional geprägten Gemeinschaften, es gilt aber gleichwohl generell, insofern Menschenrechte immer in jeweils bestimmten kulturellen Räumen aktualisiert werden müssen. In zwei aufeinanderfolgenden internationalen Kongressen waren zudem in Lusaka (2013) und Den Haag (2014) jeweils die Potentiale der Kirchen und kirchlicher Akteure hervorgehoben worden, zum besseren und umfassenderen Schutz von Menschenrechtsverteidigern beizutragen.

Justitia et Pax greift die Diskussion um Menschenrechte und kulturelle Traditionen als inhaltlichen Schwerpunkt der Arbeitsperiode auf und bearbeitet sie exemplarisch im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, verstärkt in der zweiten Arbeitsphase am Testfall Recht auf Gesundheit.

Die Sorge für Kranke, Pflegebedürftige und Behinderte, für Gesundheit und Heilung, präventiv und kurativ, ist seit jeher eine Kernaufgabe der Kirche. Dies drückt sich aus in zahlreichen kirchlichen Krankenhäusern, Gesundheitseinrichtungen und medizinischen Dienstleistungen, früher meist in der Trägerschaft von Ordensgemeinschaften, durch die Geschichte hindurch im Norden wie im Süden. Weniger bewusst ist hingegen, dass die Kirche damit auch zur Umsetzung einer wichtigen menschenrechtlichen Forderung beiträgt, zur Implementierung des Rechts auf Gesundheit, wie es in Art. 12 des UN Sozialpakts beschrieben ist. Aus der engen Rückbindung der Menschenrechte an die Menschenwürde wird deutlich, warum der Schutz der besonders von Verletzungen betroffenen oder gefährdeten Menschen in der Zielperspektive der Menschenrechte stehen muss. Auch in dieser vorrangigen Option für die Armen, die überall in der Welt stärker als andere von Krankheitsrisiken bedroht sind, verbinden sich die Forderungen der Menschenrechte mit denen der Katholischen Soziallehre.

Ein vertieftes Verständnis der Bedeutung von traditionellen ethischen Überzeugungen und ihrem Verhältnis zu den Menschenrechten kann dazu beitragen, mit größerer Sensibilität die vorfindlichen gesellschaftlichen und sozialen Gegebenheiten in Programme von Menschenrechtsförderung zu integrieren – und dabei nicht in die Fallstricke zu geraten, den universellen Anspruch der Menschenrechte zu unterminieren. Das gilt nicht zuletzt auch für Projekte kirchlicher Entwicklungszusammenarbeit, die in der Regel konsequent den Menschenrechtsansatz integrieren und nutzen. Mit Blick auf die konkrete Arbeit vor Ort kann es sich als hilfreich erweisen, Erfahrungen und Beispiele guter Praxis – aber auch weniger erfolgreiche Projekte – zu untersuchen. Und schließlich wäre zu prüfen, auf welche Weise durch einen Rekurs auf Traditionen selbst menschenrechtliche Schutzfunktionen wahrgenommen werden  können – oder wie traditionelle Werte gar auf den Schutz von Menschenrechten zurückwirken, in dem sie „blinde Flecken“ des etablierten Menschenrechtsschutzes beleuchten.

Nicht zuletzt in der Perspektive der Post-2015 Agenda können hilfreiche Erkenntnisse von diesem Arbeitsprozess ausgehen: Justitia et Pax hatte früh die Menschenrechte als normative Grundlage für die zukünftige internationale Zusammenarbeit nach 2015 vorgeschlagen - und ein partizipatives Vorgehen zur Stärkung von Beteiligung gerade von bisher marginalisierten Gruppen gefordert.

Das Ziel eines weiteren Arbeitsschwerpunkts zu Religionen und Religionsfreiheit besteht darin, die systematische Bedeutung der Religionsfreiheit als eines zentralen Menschenrechts zu reflektieren, um von dorther fundiert Stellung zu aktuellen politischen Fragen zu beziehen und auf Risiken für die Religionsfreiheit hinweisen zu können.  Auch wenn von eigentlichen „Verletzungen“ dieses Menschenrechts in Deutschland kaum die Rede sein kann, lassen sich doch Entwicklungen beobachten, die unter Gesichtspunkten der Religionsfreiheit nicht unproblematisch sind.

Die Zusammensetzung der Arbeits- und Projektgruppen finden Sie unter