Guter erster Aufschlag: Das europäische Lieferkettengesetz darf nicht verwässert werden!

Berlin, 20. April 2022. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ, Vorsitzender der Deutschen Kommission Justitia et Pax, setzt sich für ein starkes europäisches Lieferkettengesetz ohne Schlupflöcher ein.

Wir alle kennen die Bilder: Brandkatastrophen in der Textilindustrie, Kinderarbeit in diversen Branchen oder der Dammbruch bei Eisenerzminen. Diese Bilder sollen nun endlich der Vergangenheit angehören. Durch den Richtlinienvorschlag, der am 23. Februar 2022 veröffentlicht wurde, will die EU-Kommission in allen globalen Lieferketten Unternehmensregeln für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt verankern.

„Es ist ein großer Fortschritt, dass in dem Kommissionsvorschlag nicht nur menschenrechtliche, sondern auch umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten verankert sind. Im Sinne der katholischen Soziallehre und der Schöpfungsbewahrung müssen wir alles Erdenkliche tun, um die Natur zu schützen und für menschenwürdige Arbeit einstehen“, so Bischof Wilmer. „Richtig und wichtig ist dabei auch, dass ̶ anders als im deutschen Lieferkettengesetz ̶ die gesamte Lieferkette einbezogen werden soll. Problematisch ist aber, dass der Kommissionsvorschlag bei Zivilverfahren keine Beweiserleichterung für die Betroffenen vorsieht. So ist es fraglich, ob es Betroffenen in Zukunft wirklich gelingt, Schadensersatz von Unternehmen zu erstreiten“, sagte Bischof Wilmer.

Der Vorschlag der EU-Kommission geht weiter als alle Regeln, die Mitgliedsstaaten bisher ins Auge gefasst haben. Ursprünglich wollte die EU-Kommission alle Unternehmen in der EU in das Lieferkettengesetz einbeziehen. Nun soll es lediglich für Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern sowie Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern gelten, die mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes in bestimmten Branchen erzielen. Zu diesen Branchen zählen Textilien, Leder, Schuhe, Landwirtschaft, Rohmaterialhandel, Lebensmittel, Mineralien (einschließlich, Öl, Gas, Metalle) sowie Metalle und Chemikalien. Trotzdem wird damit laut Kommission nur ein Prozent der Unternehmen in der EU erfasst. Somit werden klassische kleine und mittlere Unternehmen nicht erfasst. Wie kraftvoll das Gesetz wirklich wird, hängt davon ab, wie im Aushandlungsprozess mit den Mitgliedsstaaten die genauen Formulierungen ausgestaltet werden. Hier sind wir gefordert, darauf zu achten, dass die Initiative nicht verwässert wird, so Bischof Wilmer. Denn angesichts des hohen Drucks von Unternehmen besteht die Gefahr, dass es aufgrund vermeintlich zu hoher Belastung für die Unternehmen zu Abschwächungen kommt. Doch dass es für Unternehmen möglich ist, zeigen diverse Unternehmen, die den Schritt bereits gewagt haben, unterstreicht Bischof Wilmer.

Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ hatte bereits im Jahr 2020 eine Erklärung zum Ende von unternehmerischem Missbrauch unterschrieben, wie dies auch weltweit über 110 andere Bischöfe getan haben. Die Deutsche Kommission Justitia et Pax unterstützt die Kampagne Lieferkettengesetz und somit auch die heute gestartete EU-Kampagne der Initiative. Justitia et Pax Deutschland setzt sich seit Jahren für menschenwürdige Arbeit in einer globalisierten Welt ein und hat in diesem Rahmen eine gemeinsame Orientierungshilfe „Arbeit in einer nachhaltigen Wirtschaft. Die sozial-ökologische Transformation aus arbeitspolitischer Perspektive“ mit dem DGB im Jahr 2021 veröffentlicht.

Erklärung der über 110 Bischöfe

Pressemitteilung Orientierungshilfe

Pressemitteilung Lieferkettengesetz

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