Justitia et Pax und PMF greifen die Situation der afghanischen Frauen auf

Justitia et Pax und das Päpstliche Missionswerk der Frauen rufen die dramatische Situation in Erinnerung, unter der Frauen in dem von den Taliban beherrschten Afghanistan zu leiden haben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit allen ihr zu Verfügung stehenden Mitteln auf die Überwindung der Lage hinzuwirken. Im einzelnen wird erklärt:

Die politische und soziale Situation in Afghanistan bietet weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Menschenrechtliche Mindeststandards werden – zum Teil unbeachtet von einer breiteren Öffentlichkeit – in einer Weise verletzt, die der Würde eines jeden Menschen Hohn spricht. Frauen sind angesichts des sich religiös gebenden Fanatismus der Taliban in besonderem Maße von deren Herrschaft betroffen. Auf die eklatanten Missstände muss erneut mit Nachdruck hingewiesen werden.

Der nunmehr seit über 20 Jahren andauernde Bürgerkrieg hat bislang bereits unzählige Frauen zu Witwen gemacht und ihnen damit die doppelte Last der Familienarbeit sowie der Unterhaltsbeschaffung aufgebürdet. Nach der Machtergreifung der Taliban im Jahr 1994 hat sich die Lage nochmals deutlich verschärft: Frauen sind mit dem systematischen Ausschluss von nahezu allen gesellschaftlichen Funktionen konfrontiert: Ihnen wird der Zugang zu Schulbildung, Studium, beruflicher Ausbildung sowie Berufsausübung verwehrt, sie haben nur äußerst eingeschränkten Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem, ihre Bewegungsfreiheit in der Öffentlichkeit ist strengen Auflagen unterworfen und nur mit dem Tragen der "Burqa", einem selbst das Gesicht verdeckenden Schleiergewand, möglich. Verstoßen Frauen gegen eine der Vorschriften, drohen ihnen drastische Strafen, Folter und öffentliche Erniedrigung. Gerichtliche Urteile beruhen oftmals auf der persönlichen Auslegung des islamischen Rechts durch den einzelnen Richter.

Die Taliban rechtfertigen diese Maßnahmen gegen Frauen, indem die Unterdrückung als bloßes Mittel erklärt wird, das dem Zweck einer stabileren staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung dienen soll. Dies ist jedoch nicht hinzunehmen: Stabilität und Ordnung können nicht auf Kosten der je individuellen Menschenwürde verwirklicht werden. Teilhabe an gesellschaftlichen Grundgütern wie Bildung, Gesundheit und Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum gehört zu den kulturübergreifenden Rechten, die jedem Menschen zukommen und nicht mit Verweis auf ein religiös begründetes Ethos verworfen werden können. Der Vorwand, mittels der Zwangsmaßnahmen solle die "Würde der Frau" geschützt und bewahrt werden, ist in hohem Grade zynisch, weil die Einschränkungen ausschließlich von Männern angeordnet werden und nicht unter Einbezug der Frauen zustande kommen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre - wenn auch in diesem Fall begrenzten - Möglichkeiten zu nutzen, um auf eine Überwindung der untragbaren Situation in Afghanistan hinzuwirken. Die den Frauen auferlegten Beschränkungen, die ihre fundamentalen Rechte auf Bewegungs-, Berufs- und Versammlungsfreiheit verletzen, müssen unverzüglich abgeschafft werden.

Als Christen schmerzt es uns besonders, dass die menschenverachtenden Maßnahmen in Afghanistan unter Berufung auf angeblich religiöse Notwendigkeiten zustande kommen. Die im christlich-islamischen Dialog gewonnenen Erfahrungen lehren, dass der Glaube an den Gott Abrahams, der Christen und Muslimen gemeinsam ist, keineswegs zu einer politischen Praxis führen muss, die den modernen Menschenrechten widerspricht. Der Fall Afghanistan und die dort offensichtliche Funktionalisierung der Religion zu Lasten der Frauen fordern deshalb auch zu einem neuen Nachdenken über das Verhältnis von religiösem Glauben und politischen Freiheitsrechten auf.

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