UN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung am 18. - 22. März 2002 in Monterrey/Mexiko

Bischof Reinhard Marx fordert faires internationales Insolvenzrecht

Die Deutsche Kommission Justitia et Pax fordert anlässlich der UN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung ("Financing for Development"), die vom 18. bis 22. März in Monterrey (Mexiko) stattfindet, die Einführung eines fairen und ausgewogenen internationalen Insolvenzrechtes für überschuldete Entwicklungsländer.

Der Vorsitzende von Justitia et Pax, Bischof Reinhard Marx, erinnerte am heutigen Montag in Paderborn an die Studie, die Justitia et Pax bereits 1999 zu Fragen eines internationalen Insolvenzrechts vorgelegt hatte. Darin wird ein Verfahren in Anlehnung an das in den USA geltende Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften empfohlen. Bischof Marx begrüßte, dass die Diskussion in Deutschland und auch weltweit seither "entscheidend vorangekommen" ist: Mittlerweile sprechen sich auch der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Deutsche Bundesbank für ein Insolvenzrecht für Staaten aus.

Bischof Marx forderte die bei der Konferenz in Monterrey vertretenen Staaten auf, die Einführung eines fairen und transparenten internationalen Insolvenzrechts entscheidend voranzubringen. "Die Entschuldungsmaßnahmen der vergangenen Jahre waren wichtig. Aber lauter Einzelmaßnahmen sind nicht geeignet, das Schuldenproblem vieler Entwicklungsländer durchgreifend zu lösen. Dazu braucht es eines für alle Seiten rechtlichen verbindlichen Instrumentes, das es auch ermöglicht, im Falle künftiger Krisen zeitnah gegenzusteuern."

Ein internationales Insolvenzrecht müsse, so der Bischof, sowohl den Gläubiger- als auch den Schuldnerstaaten gegenüber fair angelegt sein. Vor allem müssten die Belange der armen Menschen in Entwicklungsländern berücksichtigt werden, die unter der Last der Schulden vielfach extrem zu leiden hätten. "Das Existenzminimum der Menschen darf durch Zinszahlungen und Schuldentilgung niemals angetastet werden." Als Elemente eines internationalen Insolvenzrechtes nannte der Bischof die Einführung eines neutralen Schiedsgerichts, das die Ausarbeitung realistischer Rückzahlungs- und Entschuldungspläne überwache, und die Beteiligung der betroffenen Bevölkerungen und internationaler Organisationen bei den Schiedsverfahren.

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