Beunruhigendes Bild der Situation. Einheit des Staates könnte mittelfristig gefährdet sein.
Anlässlich des Jahrestags der Unterzeichnung des Dayton-Abkommen am 14. Dezember 1995 hat die Deutsche Kommission Justitia et Pax einen Bericht zur Lage der Menschenrechte in Bosnien-Herzegowina veröffentlicht, der von der dortigen Kommission erarbeitet worden ist. Die Kommission begleitet seit einigen Jahren die Entwicklungen in BiH und insbesondere die mit der Implementierung des Dayton-Abkommens zusammenhängenden Fragestellungen und Probleme.
Der Bericht setzt sich sowohl mit den politischen Kräften des Landes als auch dem Engagement der Internationalen Gemeinschaft intensiv und bisweilen sehr kritisch auseinander. So übt die Kommission deutliche Kritik am Agieren einiger Politiker der kroatischen HDZ im Zuge der politischen Krise im Jahre 2001. Zugleich weist sie aber darauf hin, dass das undifferenzierte und bisweilen unangemessene Vorgehen der internationalen Gemeinschaft, insbesondere im Umgang mit der kroatischen Bevölkerung, erheblich zu der unerwünschten nationalistischen Polarisierung beigetragen hat.
Vor dem Hintergrund der höchst unbefriedigenden sozialen Situation zeichnet der Bericht ein beunruhigendes Bild problematischer Entwicklungen in Verwaltung und Rechtssystem. Die bleibend ungelöste Frage der Rückkehr der Flüchtlinge nimmt in diesem Zusammenhang einen prominenten Platz ein. Eine Kernsorge durchzieht den Bericht: Sollten die angeführten gravierenden Mängel nicht in einer überschaubaren Zeit überwunden werden können, könnte die Existenz Bosnien-Herzegowinas mittelfristig in Frage gestellt sein. Die Folgen einer solchen Entwicklung für die Bevölkerung Bosnien-Herzegowinas wären absehbar katastrophal.
Der Bericht, den die Deutsche Kommission im Auftrag der Europäischen Konferenz Justitia et Pax veröffentlicht, versteht sich gerade vor dem Hintergrund des abnehmenden internationalen öffentlichen Interesses als ein Beitrag zur notwendigen internationalen Diskussion über die Entwicklung und Zukunft Bosnien-Herzegowinas.
Der Bericht in englischer Sprache ist im Internet abrufbar unter: www.justitia-et-pax.de