Bosnisch-herzegowinische Kommission Justitia et Pax legt Menschenrechtsbericht 2002 vor.
Anläßlich der Vorstellung des diesjährigen Berichts zur Lage der Menschenrechte in Bosnien-Herzegowina, erklärte der Generalsekretär der bosnischen Kommission Prof. Dr. Niko Ikic gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 8. Mai 2003 in Berlin, dass die Situation in Bosnien-Herzegowina mittelfristig zu einem Zerbrechen des Staates führen könnte. Die Folgen einer solchen Entwicklung wären für die gesamte Region katastrophal. Die Konstruktion, die mit dem Daytonvertrag 1995 eingegangen worden sei, müsse grundsätzlich überdacht werden. Unter den derzeit herrschenden Bedingungen stehe nicht zu erwarten, dass die gravierenden ökonomischen und sozialen Probleme Bosnien-Herzegowinas gelöst werden könnten. Ikic forderte die Internationale Gemeinschaft, insbesondere die Mitglieder der Europäischen Union zu verstärkten Bemühungen auf, um einen nachhaltigen Demokratisierungsprozess in Bosnien-Herzegowina zu fördern. Er äußerte sich kritisch zu Tendenzen in der Internationalen Gemeinschaft sich auf die Verwaltung Bosnien-Herzegowinas als Semiprotektorat zu beschränken. Erforderlich sei eine intensivere und auf die langfristige Gestaltung und Entwicklung Bosnien-Herzegowinas zielende internationale politische Debatte.
Der diesjährige Bericht der bosnisch-herzegowinischen Kommission Justitia et Pax greift besonders die Problemfelder massive Verarmung der Bevölkerung, Arbeitslosigkeit sowie die nur mangelhafte Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen auf. In einem Sonderteil befasst sich der Bericht mit Fragen der Religionsfreiheit sowie dem Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften. Der Bericht ist bei der Deutschen Kommission Justitia et Pax in englischer und kroatischer Sprache erhältlich.