Justitia et Pax veröffentlicht Rechtsgutachten zu Menschenrechtstribunal in Indonesien
Die Deutsche Kommission Justitia et Pax hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem das indonesische Menschenrechtstribunal zu den im Jahr 1999 in Osttimor begangenen Menschenrechtsverbrechen einer Prüfung und Bewertung unterzogen wird. Der Autor, der Berliner Rechtsanwalt Bernd Häusler, hatte die Verfahren in Jakarta beobachtet und sie nach Inhalt und Methode einer genauen juristischen Prüfung unterzogen, in den Kontext der internationalen Rechtsentwicklung gestellt und anschließend bewertet.
Unter großem internationalen Druck hatte die indonesische Regierung zugestimmt, Rahmenbedingungen für die juristische Aufarbeitung der schweren Menschenrechtsverbrechen, die 1999 in Osttimor verübt wurden, zu schaffen. Die internationale Gemeinschaft verzichtete damals auf die Errichtung eines Ad-hoc-Gerichtshofes in Verantwortung der Vereinten Nationen und ließ sich auf das Versprechen der indonesischen Regierung ein, selbst Sorge für eine gewissenhafte juristische Verfolgung der Geschehnisse zu tragen. Gegen 18 Angeklagte wurden im vergangenen Jahr vor so genannten Ad-hoc-Menschenrechtsgerichtshöfen in Jakarta Verfahren eröffnet. Die meisten der Angeklagten wurden freigesprochen, einige wenige zu Gefängnisstrafen verurteilt, die sich auf das Mindeststrafmaß belaufen oder sogar darunter liegen.
Bernd Häusler, Vizepräsident der Berliner Anwaltskammer und deren Beauftragter für Menschenrechte, hat im Auftrag der Deutschen Kommission Justitia et Pax und einem Trägerkreis, bestehend aus Misereor, missio Aachen und dem Menschenrechtsreferat des Diakonischen Werkes der EKD sowie der Fachorganisation Watch Indonesia!, die Prozesse in Jakarta beobachtet und dazu ein Gutachten verfasst, das jetzt vorliegt:
Bernd Häusler: Gerechtigkeit für die Opfer.
Eine juristische Untersuchung der indonesischen Menschenrechtsverfahren zu den Verbrechen auf Osttimor im Jahr 1999.
(Hrsg.: Deutsche Kommission Justitia et Pax, Schriftenreihe Gerechtigkeit und Frieden, Nr. 98, Bonn, April 2003, 272 S).
Das Ergebnis ist aufschlussreich und enttäuschend zugleich: Die indonesischen Verfahren scheinen nicht geeignet, wirkliche ‚Gerechtigkeit für die Opfer‘ auch in Begriffen des Rechtes herzustellen. Dies bleibt eine anspruchsvolle Aufgabe, die dennoch das unverzichtbare Maß anzeigt, das eine Gesellschaft in der Sorge um ihre eigene humane Qualität und damit um ihrer selbst willen erfüllen muss, betonte der Vorsitzende der Kommission Justitia et Pax, der Trierer Bischof Reinhard Marx.