Gemeinsamer Kampf gegen den Menschenhandel

Justitia et Pax Europa fordert die Ratifizierung, die Anwendung und die Überwachung der Europarat-Konvention gegen Menschenhandel

Menschenhandel ist ein Problem, das immer mehr zunimmt. Um dieser besorgniserregenden Entwicklung wirksam zu begegnen, ist ein aufeinander abgestimmtes Handeln möglichst vieler Regierungen notwendig. Das weltumspannende Phänomen des Menschenhandels zeichnet sich durch vielfältige Menschenrechtsverletzungen aus: sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Formen von Sklaverei wie Ausbeutung durch Betteln und häusliche Knechtschaft sowie Organdiebstahl zu kommerziellen Zwecken.  

Menschenhandel ist ein Verbrechen, das im Verborgenen stattfindet. Da es sich über Nationen und Kontinente hinweg erstreckt, ist es schwierig, die Anzahl der Opfer genau zu beziffern. Die UNESCO schätzt die Zahl der Betroffenen für das Jahr 2007 auf 500.000 bis 2 Millionen Menschen. Dieses Verbrechen betrifft alle Länder – unabhängig davon, ob es sich um Herkunfts-, Transit- und Zielländer handelt. Die Folgen von Menschenhandel sind nicht nur für die Opfer selbst verheerend, sondern auch für die betroffenen Gesellschaften. Papst Johannes Paul II zufolge stellt dieser Menschenhandel „eine schockierende Beleidigung der menschlichen Würde und eine schwere Verletzung von Grund- und Menschenrechten dar“ .  

Aus diesem Grund engagiert sich die Konferenz der europäischen Justitia et Pax-Kommissionen (Justitia et Pax Europa) zusammen mit einer wachsenden Zahl anderer Organisationen gegen Menschenhandel in all seinen Formen. Im Rahmen einer konzertierten Aktion rufen sie alle Länder und deren Regierungen in Europa auf:

  • das Abkommen des Europarats gegen Menschenhandel zu ratifizieren (CETS Nr. 197),
  • sich gemeinsam für eine umfassende Anwendung und sorgfältige Überwachung (monitoring) gemäss dieses Abkommens und des Zusatzprotokolls der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels (2000), einzusetzen,
  • deutlichere Fortschritte zu erzielen beim Einhalten der Millennium Development Goals (MDG), wie sie von den Vereinten Nationen festgesetzt wurden, und die Zusicherung finanzieller Hilfe einzuhalten,
  • anzuerkennen, dass Europa eine moralische Pflicht hat, die tiefer liegenden Gründe für die „Nachfrage“ in den Zielländern nach „billigen Arbeitskräften“ zu beseitigen,
  • und anzuerkennen, dass wir eine Pflicht haben, den Opfern von Menschenhandel zu helfen und ihre besonderen Bedürfnisse zu respektieren wie Zugang zu medizinischer Versorgung, psychologische Unterstützung und Beratung, Rechtsbeistand und verschiedene Formen von Entschädigungslösungen.    

Die Konferenz der europäischen Justitia et Pax-Kommissionen ist ein freiwilliger Zusammenschluss von inzwischen 31 nationalen Kommissionen aus ganz Europa, unter ihnen die Deutsche Kommission Justitia et Pax. Zentrales Element der gemeinsamen Arbeit sind die jährlich stattfindenden sog. Concerted Actions . Bei der Konzertierten Aktion zum Thema Menschenhandel wirken JP-Verantwortliche aus Herkunfts-, Transit- und Zielländern von (Zwangs-)Migration zusammen. Weiter wird vom 12.-22. Mai 2009 ein Exposure- und Dialogprogramm in der Ukraine Verantwortlichen von Justitia et Pax und anderen mit Menschenhandel befassten Organisationen in Europa Gelegenheit geben, Ursachen und Auswirkungen von erzwungener Arbeitsmigration in der Ukraine kennenzulernen. Ziel ist es, Akteure zu vernetzen und in ihrem Engagement zu stärken.   

Kontakt: Gertrud Casel, Tel: 0228 - 103 303  

Erklärung 

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