Justitia et Pax Europa fordert Solidarität in der Menschenrechtspolitik
„Gelebte Solidarität erfordert, das Wort zu ergreifen, wenn die Rechte Anderer, wie etwa von Nicht-Staatsbürgern, auf dem Spiel stehen“, heißt es in einer Erklärung der Konferenz Europäischer Justitia et Pax-Kommissionen, die eine Kultur der Solidarität zur Stärkung der Menschenrechte in Europa fordert. Die rechtlichen Garantien eines menschenwürdigen Lebens müssten auf alle Menschen innerhalb eines Staates gleiche Anwendung finden. „Um volle Rechtsstaatlichkeit zu verwirklichen“ will Justitia et Pax Europa die Solidarität mit denen fördern und gefördert sehen, „die aufgrund ihres ethnischen, religiösen, politischen oder sonstigen Minderheitenstatus in der Gefahr stehen, in der Wahrnehmung ihrer Rechte beeinträchtigt zu werden“.
Im Rahmen einer Konzertierten Aktion wenden sich in diesen Tagen Justitia et Pax Kommissionen in Europa mit dem gleichen Anliegen an die verantwortlichen Politiker ihres Landes. Der Europäischen Konferenz gehören 31 nationale Kommissionen an, die von der jeweiligen Bischofskonferenz ihres Landes eingerichtet oder anerkannt sind. Die Deutsche Kommission Justitia et Pax hat Bundesregierung und Fraktionsvorsitzende aufgefordert, der Aushöhlung von Rechtsstaatlichkeit entgegenzuwirken und sich für eine Kultur der Solidarität zur Stärkung der Menschenrechte einzusetzen.
Der moderne Sozialstaat sei verpflichtet, gleiche Zugangschancen zu den relevanten kulturellen, politischen und ökonomischen Ressourcen für alle Mitglieder der Gesellschaft rechtlich abzusichern. Deshalb wird in Deutschland die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert. Das Gesetz bedeute in seinen Auswirkungen eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltstitel. Auch die Abschiebehaft für irreguläre Migranten und Asylsuchende widerspreche in der verbreiteten Praxis menschenrechtlichen Standards und solle beendet werden.
Ebenso wird der umfängliche Einsatz herkunftsbasierter Personenprofile, das sogenannte „ethnic profiling“ in der Polizeiarbeit kritisiert, da es die Stig ma tisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen aufgrund zugeschriebener ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit verfestige. Zudem sollten in der Erarbeitung von Anti-Terrorgesetzen Grundrechte sorgfältiger beachtet werden.